Leitfaden der Medienanstalten: Werbekennzeichnung bei Social-Media-Angeboten

Der Leit­fa­den ent­hält Hil­fe­stel­lun­gen zu den medi­en­recht­li­chen Kenn­zeich­nungs­pflich­ten bei Wer­bung in Social-Media-Angeboten wie Insta­gram, Tik­Tok, Twitch & Co. sowie sons­ti­gen Online-Medien wie z.B. Blogs und Pod­casts. Er zeigt auf, ob, wie und wo werb­li­che Inhal­te mar­kiert wer­den müs­sen. Der Umgang mit Wer­bung auf allen Social Media-Plattformen wird anhand von kon­kre­ten Fall­be­schrei­bun­gen und detail­lier­ten Erläu­te­run­gen beschrieben.

 

Politische Werbung

Wer­bung poli­ti­scher Art sind Inhal­te Drit­ter, die zur Dar­stel­lung oder im Inter­es­se par­tei­po­li­ti­scher, gesellschafts­ poli­ti­scher, sozi­al­po­li­ti­scher oder ver­gleich­ba­rer Zie­le ver­brei­tet werden.
In Rund­funk und rund­funk­ähn­li­chen Tele­me­di­en ist poli­ti­sche Wer­bung unzu­läs­sig. In ein­fa­chen Tele­me­di­en muss sie beson­ders gekenn­zeich­net werden.