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Die Landesmedienanstalt


LMS-011.jpgDie Landesmedienanstalt Saarland (LMS) ist eine von insgesamt 14 Landesmedien-anstalten in Deutschland.

Zu ihren Aufgaben gehört die Zulassung von bzw. die Aufsicht über private Radio- und Fernsehanbieter sowie Telemedien im Saarland, insbesondere auch über Glücksspielangebote im Rundfunk und im Internet. Weitere Schwerpunkte der Arbeit der LMS sind die Förderung von Medienkompetenz sowie die Aus- und Fortbildung von Fachkräften für den Medienbereich sowie zur Medienerziehung. Über ihre zwei Tochtergesellschaften, die Saarland Medien GmbH und die Saarland Film GmbH, engagiert sich die LMS zudem für den Film- und Medienstandort Saarland.


 

Medienrat weist UKW-Hörfunkfrequenzen zu:

• 100,9 MHz Lebach an „Classic Rock Radio“
• 99,5 MHz Saarlouis an „bigFM Saarland“


Saarbrücken, 8. März 2013: Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) hat über die Zuweisung der UKW-Hörfunkfrequenzen 100,9 MHz Lebach und 99,5 MHz Saarlouis entschieden:
In geheimer Wahl haben die Mitglieder des Medienrates dafür gestimmt, die Frequenz 100,9 MHz Lebach der RADIO SALÜ Euro-Radio Saar GmbH für das Programm „Classic Rock Radio“ zuzuweisen. Beworben hatten sich neben RADIO SALÜ die Klassik Radio GmbH & Co. KG für das Programm „Klassik Radio“ und die Skyline Medien Saarland GmbH für das Programm „bigFM - Saarlands neuester Beat“.

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Überdurchschnittliches Onliner-Wachstum im Saarland

Studie der Initiative D21 zum Digital-Index vorgestellt

 

Saarbrücken, 22. April 2013: Laut der Studie D21 - Digital - Index 2013* zeichnet sich das Saarland durch überdurchschnittliche Wachstumsraten bei der Internetnutzung sowie bei der Breitbandnutzung aus. So stieg die Onlinerrate um 2,9 Prozentpunkte (bundesweit: 0,9 Prozentpunkte) auf 70,3 Prozent und somit das Saarland vom 15. auf den 14. Platz im Bundesländerranking. Bei der Breitbandnutzung verzeichnete es ein Wachstum von 3,5 Prozentpunkten (bundesweit 1,2 Prozentpunkte) auf 57,5 Prozent und erreichte Platz 10 im Bundesländervergleich (Vorjahr: Platz 13).

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Tatort Internet

Fachtagung für Juristen in der LMS

09-13_Fachtagung Juristen


Saarbrücken, 3. Mai 2013: Wer beaufsichtigt Internet-Angebote im Saarland? Wofür ist ein Anbieter von Telemedien, wofür ein Service-Provider verantwortlich? Und wann begeht ein Anbieter von Telemedien eine Ordnungswidrigkeit, wann eine Straftat?

Diese und andere Fragen wurden heute bei einer Fachtagung für Juristen diskutiert, zu der die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatanwälte eingeladen hat.

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