Public-Value Bestimmungsverfahren erfolgreich abgeschlossen
Die Medienanstalten haben die durch den Länder-Gesetzgeber festgeschriebene Bestimmung der Public-Value-Angebote in Rundfunk und Telemedien abgeschlossen. Bewegtbild- und Audio-Angebote, die in besonderem Maße zur Meinungsvielfalt beitragen, müssen zukünftig auf Benutzeroberflächen für Nutzerinnen und Nutzer leichter auffindbar gemacht werden.