Im dualen Rundfunksystem Deutschlands wirken seit Mitte der 1980er neben öffentlich-rechtlichen auch private Rundfunkveranstalter am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung mit. Die Zulassung von und Aufsicht über private Veranstalter ist in der föderalen Medienordnung Deutschlands Angelegenheit der Landesmedienanstalten, im Saarland der Landesmedienanstalt Saarland (LMS). Bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen nehmen diese Aufgaben gemeinsame Organe der Landesmedienanstalten (ZAK, KEK, KJM, GVK) wahr. Die LMS ist zudem zuständig für die Aufsicht über Telemedienanbieter mit Sitz im Saarland und für Glücksspielaufsicht, soweit ein Bezug zu Rundfunk und Internet besteht. Auch nimmt die LMS Interessen des Saarlandes im Rahmen der Frequenzordnung wahr.
Die gesetzlichen Grundlagen der Regulierung durch die LMS finden sich zum einen in Staatsverträgen, die zwischen den einzelnen Bundesländern abgeschlossen wurden, in saarländischen Gesetzen, insbesondere dem Saarländischen Mediengesetz (SMG), sowie in Satzungen und Richtlinien der LMS. Zudem hat die LMS auch Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zu beachten.