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Gebäude der Landesmedienanstalt von außen

LMS begrüßt Vorgehen der EU-Kommission gegen Pornoplattformen

Pornoplattformen verstoßen gegen Jugendmedienschutz

Die Europäische Kommission hat „vorläufig festgestellt“, dass mehrere große Pornoplattformen, darunter Pornhub, aufgrund von fehlendem effektivem Jugendschutz gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Die Plattformen verbreiten pornografische Inhalte, ohne ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, die Kinder und Jugendliche vor diesen Inhalten schützen.

Bereits im Juli 2025 hatte die EU-Kommission auf Grundlage des DSA (Digital Services Act) entsprechende Verfahren gegen diese Plattformen eingeleitet. Die Medienanstalten arbeiten unter der Federführung der Landesanstalt für Medien NRW eng mit der Kommission der Europäischen Union bei der Durchsetzung des Jugendmedienschutzes zusammen. In den konkreten Fällen haben die Medienanstalten der EU-Kommission umfassende Erkenntnisse zu den Verstößen der Plattformen zugeliefert. Die heutige Entscheidung der EU-Kommission verdeutlicht das gute Ineinandergreifen von nationaler und europäischer Aufsicht über digitale Medien: Link zur Pressemitteilung der EU-Kommission

Die Medienanstalten sind neben der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) gemäß dem DDG zuständige Behörden für die Jugendschutzbestimmungen des DSA in Deutschland. Der deutsche „Digital Services Coordinator“ (DSC) ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der DSC überwacht Deutschland die Einhaltung des DSA durch Online-Dienste. Für die Datenschutzbestimmungen des DSA ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die zuständige Behörde.

Übernahme der Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW vom 26.03.2026

Pressekontakt

Denise Dräger und Julia Kaiser-Conrad
Leitung Pressestelle und
Büro der Direktorin